Bausparen wird sehr häufig auch als kollektives Zwecksparen bezeichnet, da sich eine Vielzahl von Bausparern zu einem Kollektiv zusammenschließen, um gemeinsam eine günstige Finanzierung für ihr Eigenheim zu bekommen. Bausparen besteht aus drei Phasen: Sparphase, Zuteilungs- und Darlehensphase.
In der sogenannten Sparphase sparen die Bausparer das erforderliche Eigenkapital auf ihrem Bausparkonto an. Die Ansparung des Bausparvertrages erfolgt über monatliche Sparbeiträge und optional über zusätzliche Sonderzahlungen. Sobald genügend Eigenkapital angespart und eine für die Zuteilung des Bausparvertrages erforderliche Bewertungszahl - diese wird von den meisten Bausparkassen nach der Anspardauer und Ansparhöhe ermittelt - erreicht wurde, wird die vereinbarte Bausparsumme zur Verfügung gestellt.
D.h., immer dann, wenn der Bausparer sein Spar- bzw. Vertragsziel erreicht hat, hat er einen Anspruch auf die zuvor vertraglich festgesetzte Bausparsumme. Die zur Verfügung gestellte Bausparsumme setzt sich dann aus dem angesparten Guthaben und einem zinsgünstigen Bauspardarlehen zusammen. In der Darlehensphase wird das ausgezahlte Darlehen dann in monatlichen Raten (Zins- und Tilgungsraten) getilgt.
Hinweis: In der Darlehensphase sind Sondertilgungen in beliebiger Höhe und zu jedem Zeitpunkt zulässig, ohne dafür Vorfälligkeitsgebühren zahlen zu müssen.
Bei einem Konstant-Darlehen bleibt die monatliche Belastung bis zum Ende der Laufzeit gleich bzw. konstant hoch. Ein Konstant-Darlehen ist eine Produktvariante eines endfälligen Darlehens (Festdarlehen oder auch Annuitätendarlehen ohne Tilgungsanteil genannt), welches mit einem Bausparvertrag gekoppelt ist. Sobald der Bausparvertrag angespart ist, löst dieser das Festdarlehen zum Laufzeitende ab und das Bauspardarlehen beginnt zu laufen.
Aufgrund der gleichbleibenden monatlichen Belastungen bietet das Konstant-Darlehen seinen Darlehensnehmern eine große Planungssicherheit, da eine Anschlussfinanzierung durch das Bauspardarlehen nicht benötigt wird. Somit wirken sich evtl. Zinssteigerungen, die im Laufe der Zeit auftreten können, auch nicht auf die monatliche Belastung aus.
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