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Telefonische Beratung

Anschlussfinanzierung

Was kommt nach der Zinsbindung?

Eine Anschlussfinanzierung wird immer dann benötigt, wenn die Zinsbindungsfrist eines Darlehens abläuft und noch eine Restschuld bestehen bleibt, die nicht durch eine Sonderzahlung abgelöst werden soll.

Von Ihrem Kreditinstitut erhalten Sie üblicherweise einige Zeit vor Ablauf der Zinsbindungsfrist ein Zinsangebot zur Verlängerung der Darlehen. Häufig ist dieses Konditionsangebot aber viel schlechter als es die aktuellen Konditionen am Markt zulassen würden.

Nachfolgend einige Tipps zur Anschlussfinanzierung:

Vergleichen lohnt sich, denn der Darlehensvertrag ist zum Ablauf der Zinsbindungsfrist immer kündbar.

Sondertilgungen können zum Ablauf der Zinsbindung ohne die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorgenommen werden.

Sollte sich Ihre finanzielle Situation gebessert haben, ist darüber nachzudenken, ob nicht eventuell ein höherer Tilgungssatz vereinbart werden sollte.

Fragen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Zinsbindungsfrist bei Ihrem Kreditinstitut nach einem neuen Angebot, und lassen Sie sich die Höhe der verbleibenden Restschuld nennen.

Welche Zinsbindung sollte die Anschlussfinanzierung haben?

Welche Laufzeit für Ihre Anschlussfinanzierung die richtige ist, kann nie pauschal gesagt werden, da dies von Ihrer individuellen Finanzierungssituation und den derzeitigen Konditionen, sowie den Konditionen in der Zukunft, abhängt. Weiter bleibt zu berücksichtigen, dass das Zinsniveau in der Zukunft nie exakt vorhergesagt, sondern nur geschätzt werden kann.

Tendenziell jedoch gilt folgende Regel:

In Zeiten niedriger Zinsen (Niedrigzinsphase) sollte man auch über längerfristige Laufzeiten (mindestens 10 oder 15 Jahre) nachdenken.

In Zeiten hoher Zinsen (Hochzinsphase) sollte man eher über kürzere Laufzeiten (lieber 5 als 10 Jahre) abschließen.