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Forward-Darlehen

Forward-Darlehen für die Anschlussfinanzierung

Als Forward-Darlehen ist eine Darlehensvariante, die für die Anschlussfinanzierung genutzt werden kann. Ein Forward-Darlehen kann vor Ablauf der vereinbarten Sollzinsbindung abgeschlossen werden, um sich die aktuellen Marktzinsen für ein bestehendes Darlehen in der Zukunft (Zum Ablauf der Sollzinsbindung) zu sichern. Das bedeutet, dass man sich die Konditionen für ein auslaufendes Darlehen im Voraus (Forward) sichert, dieses aber erst zu einem späteren Zeitpunkt benötigt wird. Ein Forward-Darlehen kann bereits mehrere Jahre vor Ablauf (Vorlaufzeit) der Sollzinsbindung verbindlich abgeschlossen werden. Die maximal möglich Vorlaufzeit variiert von Bank zu Bank. Im Allgemeinen kann man sich aber bereits ab 5 Jahre vor Sollzinsbindungsende die Anschlussfinanzierung über ein Forward-Darlehen sichern.


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Mit einem Forward-Darlehen sichert man sich die aktuellen Zinsen für ein bestehendes Darlehen bereits mehrere Jahre vor Ablauf der Sollzinsbindung für die Anschlussfinanzierung.

Bei dem Forward-Darlehen wird neben dem Zinssatz, der Tilgungssatz und auch die zu finanzierende Summe bereits heute vertraglich festgehalten, obwohl das alte Darlehen noch läuft. Dabei entspricht die Höhe des Forward-Darlehens üblicherweise der Restschuld des alten Darlehens zum Ende der Laufzeit. Erwähnt werden muss auch noch, dass für die Dauer der Vorlaufzeit ein Zinsaufschlag, der sogenannte Forward-Aufschlag, zu zahlen ist.

Forward-Darlehen

Zinssatz für die Anschlussfinanzierung ermitteln

Anschlussbeginn:
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Objektwert:
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50 TEUR
3 Mio.

Tipps zum Forward-Darlehen

Wie bereits beschrieben, ist der Abschluss eines Forward-Darlehens in der Regel immer dann möglich, wenn die Sollzinsbindung des bestehenden Darlehens innerhalb der nächsten 5 Jahre (Richtwert) ausläuft. Besonders sinnvoll ist diese Art der Absicherung immer dann, wenn man sich unmittelbar vor einer Phase steigender Zinssätze befindet oder von einem steigenden Zinsniveau auszugehen ist. Denn mit den Forward-Darlehen würde man sich dann nämlich, das niedrige Zinsniveau (Aktuelle Bauzinsen) für seine Anschlussfinanzierung vertraglich sichern.

Da jedoch niemand in die Zukunft schauen und die Entwicklung der Hypothekenzinsen vorhersagen kann, weist die ganze Angelegenheit natürlich einen spekulativen Charakter auf. Grundsätzlich sollte man aber immer auf Nummer sichergehen und sich mit der Zinsentwicklung nicht verspekulieren. Lieber einen akzeptablen Sollzinssatz sichern, als später hohe Zinsen in Kauf nehmen zu müssen. Ein Forward-Darlehen ist u.a. auch immer nur dann sinnvoll, wenn man genau weiß, dass man zum Ablauf der Sollzinsbindung des bestehenden Darlehens keine Sonderzahlung in noch nicht bekannter Höhe vornehmen möchte.

Anschlussfinanzierung

Wenn das Ende der Sollzinsbindung
kurz bevorsteht und die Restschuld
weiter finanziert werden soll.

Umschuldung

Die Umschuldung ist der Oberbegriff
für alle Formen der Anschlussfinanzierung mit
Wechsel des Darlehensgebers.


Die Entwicklung der Hypothekenzinsen

Kurzfristiger Baufi-Chart

Kurzfristiger Baufi-Chart

Langfristiger Baufi-Chart

Langfristiger Baufi-Chart

Forward-Darlehen für die Anschlussfinanzierung

Es gibt eine Reihe von Vor- und Nachteilen, die für und gegen den Abschluss eines Forward-Darlehens sprechen. Nachfolgend finden Sie eine Auflistung, die Ihnen die Entscheidungsfindung vielleicht erleichtern.

Vorteile von Forward-Darlehen:
Günstige Bauzinsen für die Zukunft sichern
Ausschluss des Zinsänderungsrisikos (Keine Gefahr vor steigenden Zinsen)
Planungs- und Kalkulationssicherheit (Sie kennen heute schon die Rate für Ihre Anschlussfinanzierung)
Keine Bereitstellungszinsen
Forward-Darlehen beinhaltet alle Vorteile eines klassischen Annuitätendarlehens
Forward-Darlehen als Volltilgerdarlehen möglich

Nachteile von Forward-Darlehen:
Forward-Aufschlag (Zinsaufschlag) für die Vorlaufzeit bis zum Ende der Sollzinsbindung
Je länger die Vorlaufzeit, desto höher der Forward-Aufschlag
Ein bestehender Vertrag mit Abnahmeverpflichtung

Das echte und das unechte Forward-Darlehen

Bei einem echten Forward-Darlehen beginnt die Sollzinsbindung erst dann, wenn das alte Darlehen abgelöst wird. Die ist immer der Zeitpunkt, wenn die Sollzinsbindung des bestehenden Darlehens endet. Bei einem echten Forward-Darlehen beginnt die neu vereinbarte Sollzinsbindung immer erst dann zu laufen, wenn die Sollzinsbindung des Darlehens endet.

Bei einem unechten Forward-Darlehen hingegen, startet die neu vereinbarte Sollzinsbindung bereits bei Darlehensabschluss. Also bereits vor Sollzinsbindungsende des Darlehens. Wenn Sie beispielsweise ein neues Darlehen 3 Jahre (X-3) vor Sollzinsbindungsende (X) über 10 Jahre neu abschließen, dann läuft das Darlehen nach Sollzinsbindungsende noch weitere 7 Jahre (X+7). Bei einem echten Forward-Darlehen würde die neue Sollzinsbindung erst zum Zinsbindungsende (X) starten, so dass das Darlehen dann noch weitere 10 Jahre (X+10) läuft.

Je nach Entwicklung der Hypothekenzinsen ergeben sich bei beiden Darlehensvarianten Vor- und Nachteile. Wenn in unsrem Beispiel die Bauzinsen in 7 Jahre (X+7) nach Sollzinsbindungsende sinken würde, dann wäre der Abschluss eines unechten Forward-darlehens sogar sinnvoll. Wenn die Zinsen zu diesem Zeitpunkt gestiegen wären, wäre ein echtes Forward-Darlehen von Vorteil, da dieses noch drei Jahre laufen würde.

Unsere Finanzierungsexperten stehe für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung und würden gemeinsam mit Ihnen die optimale Finanzierungslösung auswählen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.