Mit einem so genannten Forward-Darlehen haben Sie die Möglichkeit, sich bereits heute die niedrigen Zinsen für Ihre Anschlussfinanzierung zu sichern.
Bei dem Forward-Darlehen wird neben dem Zinssatz der Tilgungssatz und auch die zu finanzierende Summe bereits heute vertraglich festgehalten, obwohl das alte Darlehen noch läuft. Dabei entspricht die Höhe des Forward-Darlehens üblicherweise der Restschuld des alten Darlehens zum Ende der Laufzeit.
Der Abschluss eines Forward-Darlehens ist in der Regel immer dann möglich, wenn die Zinsbindung des bestehenden Darlehens innerhalb der nächsten drei Jahre ausläuft. Besonders sinnvoll ist diese Art der Absicherung immer dann, wenn man sich unmittelbar vor einer Phase steigender Zinssätze befindet oder von einem steigenden Zinsniveau auszugehen ist. Denn mit den Forward-Darlehen sichert man sich das niedrige Zinsniveau für seine Anschlussfinanzierung bereits bei Vertragsabschluss.
Die Zinsbindungsfrist für das Forward-Darlehen beginnt erst dann, wenn das alte Darlehen abgelöst wird. Mitunter beginnt die Zinsbindung aber auch bereits bei Abschluss des Forward-Darlehens zu laufen.
Tipp: Ein Forward-Darlehen ist u.a. natürlich immer nur dann sinnvoll, wenn man genau weiß, das man zum Ablauf der Zinsbindungsfrist des alten Darlehens keine Sonderzahlung vornehmen möchte.