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Umschuldung

Die Umschuldung einer bestehenden Baufinanzierung

Von einer Umschuldung ist immer dann die Rede, wenn eine Baufinanzierung während oder zum Ende der vereinbarten Sollzinsbindung vorzeitig abgelöst und bei einem neuen Darlehensgeber abgeschlossen wird. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Umschuldung beispielsweise aufgrund von gesetzlichen Vorgaben möglich ist oder der aktuelle Darlehensgeber einer vorzeitigen Ablösung zustimmt. Bei einer Umschuldung wechselt wird folglich der Darlehensgeber gewechselt. Die bestehende Restschuld wird bei einer Bank abgelöst und bei einer anderen Bank neu aufgenommen (Darlehensgeberwechsel). Es können aber auch die Restschulden mehrerer Darlehen abgelöst und zu einem neuen Darlehen zusammengefasst werden.

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Die Umschuldung ist sozusagen eine Form der Anschlussfinanzierung (unterschiedliche Varianten möglich)
mit Wechsel des Darlehensgebers.


Eine Umschuldung kann beispielsweise in Form einer Anschlussfinanzierung oder eines Forward-Darlehens erfolgen. Die Umschuldung kann bei einer Anschlussfinanzierung beispielsweise zum Ende der Sollzinsbindung erfolgen oder unter Ausnutzung des gesetzlichen Sonderkündigungsrechts, wenn eine Solzinsbindung über 10 Jahre vereinbart wurde. Denn Darlehen mit einer Sollzinsbindung über 10 Jahre können jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt werden.

Bei einem Forward-Darlehen kündigen Sie das bestehende Darlehen zwar nicht, schließen aber schon einmal einen neuen Darlehensvertrag bei der anderen Bank ab, so dass zum Ende der Sollzinsbindung die bestehende Restschuld bei Ihrem jetzigen Darlehensgeber durch das neu aufgenommen Darlehen ablöst wird.

Umschuldung

Zinssatz für die Umschuldung ermitteln

Anschlussbeginn:
Wählen Sie hier Ihr Vorhaben aus. Sie können wählen zwischen Kaufvorhaben, Kaufvorhaben mit Modernisierung, Neubauvorhaben (Eigenes Bauvorhaben oder mit Bauträger) und Anschlussfinanzierung (Prolongation/Forward-Darlehen).
Objektwert:
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Darlehensbetrag:
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Sollzinsbindung:
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Tilgungswunsch:
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50 TEUR
3 Mio.

Tipps zur Umschuldung

Über eine Umschuldung nachzudenken macht immer dann Sinn, wenn man in Zeiten hoher Zinssätze eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen hat und das aktuelle Zinsniveau am Markt relativ niedrig bzw. niedriger als die vereinbarten Konditionen ist. Daher sollte man die Zinsfestschreibungen seines oder seiner Darlehen immer im Auge haben und nach bestimmten Zeitabständen auch immer mal einen Blick auf die Entwicklung der Bauzinsen werfen. Sollten die Bauzinsen dann nämlich einmal niedriger und eine Umschuldung möglich sein, könnte man entsprechend agieren und den Darlehensgeber wechseln.

Im schlimmsten Fall könnte es sonst nämlich passieren, dass eine Niedrigzinsphase völlig an einem vorbeiläuft und die Anschlussfinanzierung wieder in eine neue Hochzinsphase läuft. Daher ist es sinnvoll, in einer Phase niedrigerer Zinsen ein höherverzinsliches Darlehen umzuschulden, um sich das niedrige Zinsniveau – am besten gleich langfristig - zu sichern. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass eine Umschuldung – in welcher Form auch immer – möglich ist.

Anschlussfinanzierung

Wenn das Ende der Sollzinsbindung
kurz bevorsteht und die Restschuld
weiter finanziert werden soll.

Forward-Darlehen

Wenn das Ende der Sollzinsbindung
bis zu 5 Jahren in der Ferne liegt, jetzt
aber schon die Anschlussfinanzierung
gesichert werden soll.

Umschuldung

Wann ist die Umschuldung eines Darlehens möglich?

Übersicht: Zu welchen Zeiträumen eine Umschuldung möglich ist!

Darlehen läuft weniger als 5 Jahre
  Optionen: Keine Möglichkeiten der Umschuldung. Es sei denn, die Bank lässt Sie aus irgendwelchen Gründen gegen Zahlung
  einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig aus dem Darlehensvertrag.
Darlehen läuft mindestens 5 Jahre
   » Zinsbindungsende in 5 Jahren, aber länger als 1 Jahr
      Optionen: Umschuldung mit einem Forward-Darlehen.
   » Zinsbindungsende in 12 Monaten oder weniger
      Optionen: Klassische Umschuldung (Kündigung zum Zinsbindungsende oder vorzeitige Auflösung gegen Vorfälligkeitsentschädigung, wenn
      die Bank mitspielt) oder Prolongation (Darlehensverlängerung) beim aktuellen Darlehensgeber. Ein Forward-Darlehen ist nicht möglich.
Darlehen läuft länger als 10 Jahre
  Optionen: Für Darlehen mit einer Sollzinsbindung über 10 Jahren besteht ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Diese Darlehen können unter
  Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist nach 10 Jahren gekündigt werden.

Konditionsrechner

Baufi-Zins einfach & schnell ermitteln

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Wir zeigen Ihnen, wann sich eine Umschuldung lohnt.“

Umschuldung und Vorfälligkeitsentschädigung

Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass Banken bzw. Darlehensgeber einer vorzeitigen Umschuldung aus sonstigem Grund normalerweise nicht zustimmen und sich auf die Einhaltung der vertraglich festgelegten Darlehenslaufzeit beruhen. Gegen eine Kündigung innerhalb der gesetzlichen Vorschriften kann sich natürlich auch ein Darlehensgeber nicht wehren.

Sollte ein Darlehensgeber einer Kündigung außerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten zustimmen, dann ist eine vorzeitige Umschuldung in der Regel nur gegen Zahlung einer so genannten Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hängt dabei in aller Regel von der Höhe der Restlaufzeit des Darlehens und dem damaligen sowie dem aktuellen Zinsniveau am Kapitalmarkt (Vereinbarter Sollzins im Vergleich zum aktuellem Zins) ab.

Tipp: Da eine Umschuldung häufig durch sehr viele Faktoren beeinflusst wird, sollte man vorher genau nachrechnen, ob sich eine Umschuldung tatsächlich lohnt. Denn bei einer Umschuldung ist mit zusätzlichen Kosten, wie z.B. durch die Umschreibung der Grundschuld, zu rechnen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Eintragung einer neuen Grundschuld teuer, als die Grundschuldabtretung ist. Im letztgenannten Fall, tritt der aktuelle Darlehensgeber die bestehende Grundschuld an den neuen Darlehensgeber ab. Neben der Grundschuldabtretung und einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung fallen bei einer Umschuldung aber keine weitere Kosten an.

Grundsätzlich gilt folgende Faustregel:
Wenn bei einer Umschuldung nur die Kosten für eine Grundschuldabtretung anfallen, lohnt sich eine Umschuldung bereits bei einer geringen Verbesserung (Reduzierung) des Sollzinssatzes, da die Kosten der Grundschuldabtretung in der Regel nicht so hoch ausfallen werden. Umso niedriger der neue Sollzins zum vereinbarten Zins ist, desto hoher ist natürlich die Zinsersparnis.

Umschuldungsrechner: Nutzen Sie auch unseren Rechner für die Umschuldung bzw. Anschlussfinanzierung und ermitteln mögliche Finanzierungsmodelle und Konditionen selbst.

Unsere unabhängigen Finanzierungsexperten stehen für eine unverbindliche Beratung zu Ihrer Anschlussfinanzierung gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahmen und ein persönliches Gespräch.