Mit einem so genannten CAP-Darlehen kombinieren Sie die günstigen Zinsen eines variablen Darlehens mit der Zinssicherheit eines klassischen Annuitätendarlehens.
Beim CAP-Darlehen ist der zu zahlende Zinssatz nicht wie bei einem klassischen Darlehen an eine Zinsbindung von beispielsweise 5 oder 10 Jahre gebunden, sondern ergibt sich aus dem 6-Monats-Euribor. Dieser Zinssatz wird alle 6 Monate dem aktuellen Zinsniveau angepasst und ist aus Tageszeitungen zu entnehmen. Ihr jeweiliger Zinssatz ergibt sich dann immer aus dem aktuellen 6-Monats-Euribor plus 1,00 %.
Da der 6-Monats-Euribor im Internet und in den meisten Tageszeitungen veröffentlicht wird, können Sie die Zinsentwicklung immer verfolgen und nachvollziehen, in welcher Höhe Ihr Zinssatz angepasst wird. Der sich neu ergebende Zinssatz ist dann wieder für 6 Monate festgeschrieben. Damit die Zinsentwicklung für Sie aber nach oben hin überschaubar bleibt, wird je nach vereinbarter Laufzeit (5 oder 10 Jahre) eine Zinsobergrenze (CAP) festgelegt. Somit haben Sie eine feste Kalkulationsgrundlage über die jeweilige Laufzeit und sichern sich somit gegen stark steigende Zinssätze ab.
Das Darlehen mit variablem Zinssatz bietet die günstige Zinsen eines variablen Darlehens und zugleich eine hohe Kalkulationssicherheit durch die Zinsobergrenze (CAP). Diese Darlehensform eignet sich insbesondere für Bauherren und Immobilieneigentümer, die darauf spekulieren, dass die Zinsen in Zukunft sinken oder gleich bleiben.
Zudem kann der Darlehensnehmer das Darlehen jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen. Bei einer Erhöhung des Zinssatzes kann der Darlehensnehmer den Darlehensvertrag innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen.
Die Zinsanpassung erfolgt vierteljährlich analog der Entwicklung des 3-Monats-Euribor-Satzes. Eine einmalige Prämie für die Zinsobergrenze ist bei erster Auszahlung vom Darlehensnominalbetrag fällig. Diese Prämie richtet sich nach der Laufzeit und der Höhe der Zinsobergrenze.
In der Regel wird das Darlehen mit variablem Zinssatz und einer Zinsobergrenze nur als endfälliges Darlehen gegen Tilgungsaussetzung vergeben. Die Tilgungsaussetzung kann beispielsweise über eine Lebensversicherung, fondsgebundene Lebensversicherung, Rentenversicherung, Investmentfonds oder Bausparverträge erfolgen.