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Wohn-Riester

Wohn-Riester: Die stattliche Förderung sichern

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Durch die staatlichen Zulagen und zusätzlichen Steuervorteile, kann bei der Riester-Rente von einer guten Rendite ausgegangen werden. Weiter zählt die Riester-Rente zu einer flexiblen und sicheren Altersvorsorge. Daher nutzen immer mehr Menschen die Riester-Rente als Altersvorsorge.

Förderfähige Sparformen

Da die Riester-Angebote den gesetzlichen Vorgaben entsprechen müssen, haben die Anbieter spezielle Tarife entwickelt, die Riester zertifiziert sind. Denn nur zertifizierte Verträge bekommen die Riester-Förderung. Zu diesen Riester-tauglichen Sparformen zählen:

Banksparpläne (Riester-Banksparpläne)
Fondssparpläne (Riester-Fondssparpläne)
Rentenversicherungen (klassische oder fondsgebundene Rentenversicherungen)
Wohn-Riester (für Bauherren und Wohnungskäufer)

Mit einem Riester-Vertrag gehen Sie so gut wie kein Risiko ein, da die eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn garantiert sind – d.h. das eingezahlte Geld, bekommen Sie in jedem Fall auch ausgezahlt.

Um die Riester-Förderung zu bekommen, müssen die förderberechtigten Personen einen eigenen Beitrag in einen zertifizierten Riester-Vertrag einzahlen. Wenn auch der förderberechtigte Ehepartner in den Genuss der Riester-Förderung kommen will, muss er ebenfalls einen eigenen zertifizierten Riester-Vertrag abschließen und einen eigenen Beitrag leisten.

Die Riester-Förderung – Zulagen vom Staat

Die Riester-Förderung besteht aus der

Altersvorsorge (Riester-Zulagen) und dem
Sonderausgabenabzug (Steuervorteile)

Die Altersvorsorge setzt sich aus einer so genannten Grundzulage und einer Kinderzulage zusammen. Damit Sie die volle Riester-Förderung (Riester-Zulagen) bekommen, müssen Sie einen einkommensabhängigen Betrag (die volle Riester-Zulage sichert man sich, wenn man mindestens 4% des Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr minus Zulagen einzahlt) selbst aufbringen und in den zertifizierten Riester-Vertrag einzahlen.

Förderberechtigte Personen können Ihre eigenen Beiträge inklusive der Riester-Zulagen von der Steuer abziehen. Jedoch werden dann vom Steuervorteil bzw. der Steuerersparnis die Zulagen wieder abgezogen, so dass es keine doppelte Förderung durch den Sonderausgabenabzug gibt. D.h. der Sonderausgabenabzug findet immer nur dann statt, wenn die Steuerfreistellung der eignen Einzahlungen nicht schon durch die Zulagen erreicht wird. Weiter bleibt festzuhalten, dass die als Sonderausgaben ansetzbaren Altersvorsorgebeiträge (die eigenen Beiträge plus Zulagen) pro Jahr betragsmäßig begrenzt sind.

Ferner eignet sich die Riester-Förderung auch für das Eigenheim. Auch hier gibt es spezielle Riester-Verträge für Bauherren und Wohnungskäufer. Der Vorteil in diesen Riester-Verträgen liegt darin, dass man das bereits angesparte Vermögen als Eigenkapital für die Baufinanzierung oder Immobilienfinanzierung werden darf. Wer also den Bau oder Kauf einer Immobilie plant, für den eignen sich beispielsweise auch die Riester-Bausparverträge.

Die Riester-Förderung eignet sich aber nicht nur für diejenigen, die später eine Immobilie kaufen oder ein Haus bauen wollen, sondern auch für solche, die Wohnungseigentümer ohne Riester-Vertrag werden wollen. Denn die gleichen Zulagen und Steuervorteile werden auch für die Darlehenstilgung gewährt.

Zertifizierte Riester-Verträge für Bauherren, Immobilienkäufer oder solche, die es einmal werden wollen sind der Bausparvertrag, das Immobiliendarlehen oder ein Kombiprodukt (Bausparvertrag mit tilgungsfreiem Darlehen gekoppelt) aus beiden Varianten. Nutzen Sie einen zertifizierten Riester-Vertrag und sichern sich noch heute noch Ihre Zulage.

Eigenheimrente (Wohn-Riester)

Die Eigenheimrente oder umgangssprachlich auch als Wohn-Riester bezeichnet, dient dazu die selbstgenutzte Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge gemäß Riester mit einzubeziehen. Die Förderung durch die Altersvorsorgezulage wurde im Eigenheimrentengesetz umgesetzt – das Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge. Das Eigenheimrentengesetz (Abkürzung: EigRentG) ist am 1.8.2008 in Kraft getreten. Bislang wurden nur die privaten Rentenversicherungen, Fondssparprodukte und die Banksparpläne durch die Riester-Zulage gefördert. Die Zulage kann aber bis zum Höchstbetrag auf maximal 2 Verträge verteilt werden.

Was wird mit der Wohn-Riester gefördert?

Gelder, die man zum Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie einsetzt, werden genauso gefördert wie die Altersvorsorgebeiträge, die auf ein Sparkonto eingezahlt werden. Dieses Geld wird auf einem so genannten “Wohnförderkonto“ angesammelt und jährlich um 2% erhöht. Später bilden diese Beträge dann die Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung. Somit wird nicht der Immobilienwert steuerlich erfasst, sondern nur der Wert, der auf dem Wohnförderkonto angespart wurde. Das Wohnförderkonto ist ein gesondertes und an die Immobilie gebundenes Konto.

Wie hoch ist die Förderung?

Ab 2008 kann man folgende Zulagen erhalten:

Grundzulage: jährlich bis zu EUR 154 (ab 2018: EUR 175) pro Zulagenberechtigten
Kinderzulage:
Geburtsjahr bis 2007: Ab 2008 jährlich bis zu EUR 185
Geburtsjahr ab 2008: Ab 2008 jährlich bis zu EUR 300


Junge Förderberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten eine Extra-Zulage. Diese Extra-Zulage (Berufseinsteigerbonus) beträgt EUR 200 und wird einmalig bei der Beantragung der Altersvorsorgezulage gewährt. Der Bonus kann entweder dem Bausparkonto gutgeschrieben werden oder zur Tilgung verwendet werden. Wird der Bonus als Tilgungsleistung verwendet, dann wird er dem Wohnförderkonto gutgeschrieben.

Der Anspruch auf die Zulage ist unabhängig vom Einkommen. Einkommensgrenzen gibt es daher bei der Förderung nicht.


Was ist die nachgelagerte Besteuerung?

Bei der nachgelagerten Besteuerung haben die Förderberechtigten ein Wahlrecht. Man kann sich für die Besteuerung über einen Zeitraum von 17 bis 25 Jahren (bis zum 85. Lebensjahr) oder für eine Einmalbesteuerung entscheiden. Bei der Besteuerung von 17 bis 25 Jahren erfolgt die Besteuerung über die Jahre verteilt. Hingegen erfolgt die Besteuerung bei der Einmalbesteuerung, wie es das Wort schon sagt, einmalig zu Beginn der Rentenphase. Dabei werden 70% des in der Wohnimmobilie steuerlich geförderten Kapitals besteuert. Welche Variante für einen am günstigsten ist, muss im Einzelfall überprüft werden.

Somit erfolgt bei der nachgelagerten Besteuerung, die Besteuerung des steuerlich geförderten und an die Immobilie gebundenen Kapitals erst im Rentenalter.

Für welche Bereiche kann das Wohn-Riestern verwendet werden?

Folgende Bereiche sind vom “Wohn-Riester“ betroffen (Was gefördert wird):


Erwerb oder Bau einer Wohnimmobilie
Wer einen Riester-Vertrag hat, kann das geförderte Altersvorsorgekapital für den Kauf oder bau einer selbstgenutzten Wohnimmobilie einsetzen.
Tilgungsleistungen (Anspar- und Tilgungsbeträge)
Tilgungsleistungen aus einer Bau- oder Immobilienfinanzierung können steuerlich begünstigt werden. Diese werden dann nachgelagert versteuert.
Genossenschaftsanteile
Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen wird gefördert, sofern man in der Genossenschaft wohnt.
Entschuldung
Das geförderte Altersvorsorgekapital kann auch zu Beginn der Auszahlungsphase für die Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden

Was ist die Tilgungsförderung?

Tilgungsleistungen aus einer privaten Immobilienfinanzierung, wie auch beispielsweise Sparleistungen in Bausparverträge, können steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Darlehensverträge gemäß den Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) zertifiziert sind und eine generelle Riester-Förderung besteht. Weiter muss das Darlehen für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie aufgenommen werden und der Erwerb oder Bau der Immobilie nach dem 31.12.2007 erfolgt sein.

Die Tilgungsleistungen werden dabei steuerlich genauso wie die Altersvorsorgebeiträge berücksichtigt. Wobei die staatlichen Zulagen für die Tilgungsleistungen zu 100% für die Darlehenstilgung eingesetzt werden. D.h. die Zulagen werden nicht mit der Tilgung verrechnet, sondern als Sondertilgung gebucht.

Gleichermaßen werden auch Bausparverträge gefördert, wenn die entsprechenden Voraussetzungen eingehalten werden. In diesem Fall werden nicht nur die Tilgungsleistungen, sondern auch die Ansparleistungen staatlich gefördert. Zinszahlungen hingegen werden nicht gefördert.

Wer kann Wohn-Riester beantragen?

Anspruch auf die Riester-Förderung und somit auch auf den Wohn-Riester haben alle Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und unmittelbar förderberechtigt sind. Unmittelbar förderberechtigt sind beispielsweise Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte oder Beamte und Empfänger von Amtsbezügen. Nicht förderberechtigte Ehepartner können beispielsweise über die Ehegattenförderung eine Förderung erhalten. Einkommensgrenzen für die Riester-Förderung gibt es nicht.

Die Förderung des Wohn-Riester kann natürlich auch nur der in Anspruch nehmen, der zur Riester-Förderung berechtigt ist.

Was für Wohnimmobilien (Verwendung von Wohn-Riester) werden gefördert?

Oberstes Ziel des Eigenheimrentengesetzes ist die Förderung beim Bau oder Kauf einer Immobilie. Gefördert wird eine Wohnung in einem eigenen Haus, eine eigene Eigentumswohnung, eine Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft oder eines eigentumsähnlichen oder lebenslangen Dauerwohnrechts.

Welche Fördervoraussetzungen an die Wohnimmobilie gibt es?

Voraussetzungen für die Zulagenberechtigung der Wohnimmobilie gemäß Wohn-Riester sind:
• die Wohnung den Lebensmittelpunkt bildet und im Inland liegt
• die Wohnung wird zu eigenen Wohnzwecken als Hauptwohnsitz genutzt
• die Wohnung wurde nach dem 31.12.2007 hergestellt oder angeschafft


Für wen lohnt sich Wohn-Riester besonders?

Die steuerbegünstigte Riester-Förderung und Wohn-Riester ist insbesondere für Geringverdiener und kinderreiche Familien interessant.

Was ist das Wohnförderkonto?

Das Wohnförderkonto bildet die Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung. Da bei der Eigenheimrente keine monatliche Rente fließt, die besteuert werden könnte, wird ein fiktives Wohnförderkonto eingerichtet auf dem alle zulagefähigen und steuerlich geförderten Beträge bis zum Renteneintritt erfasst werden. Dieses Konto wird im Rahmen des Inflationsausgleich jährlich um 2% erhöht. Dadurch wird das Wohnförderkonto anderen Riester-Produkten (wo es Zinseinnahmen gibt, die versteuert werden müssen) gleichgestellt.

Bei Renteneintritt muss das Wohnförderkonto dann versteuert werden. Entweder durch Einmalzahlung zum individuellen Steuersatz minus 30 % oder in Ratenzahlung bis zum 85. Lebensjahr.

Werden auch energetische Sanierungsmaßnahmen gefördert?

Ab dem 1.1.2024 werden auch energetische Sanierungsmaßnahmen gefördert. Wenn Sie also Ihr Haus oder Ihre Wohnung energetisch Sanieren möchten, dann können Sie dafür auch das Guthaben aus Ihrem Riester-Vertrag nutzen. Voraussetzungen hierfür sind jedoch:

Die energetischen Sanierungsmaßnahmen werden von einem Fachunternehmen durchgeführt und der Fachunternehmer bestätigt, dass es sich um eine förderfähige Sanierungsmaßnahme in Sinne des Gesetzes handelt.

Höhe der förderfähigen Summe (Entnahmesumme aus dem Guthaben)
• EUR 6.000 (Immobilie vor weniger als drei Jahren gebaut oder gekauft)
• EUR 20.000 (In allen anderen Fällen)


Förderfähige energetische Sanierungsmaßnahmen:
• Dämmen von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken
• Erneuern von Fenstern oder Außentüren
• Einbauen oder Erneuern einer Lüftungsanlage
• Erneuern der Heizungsanlage
• Optimieren der bestehenden Heizungsanlage, sofern diese älter als zwei Jahre ist
• Einbauen von digitalen Systemen, die den energetischen Betrieb und den Verbrauch optimieren
• Kosten für die Erteilung einer notwendigen Bescheinigung sowie Kosten für Energieberater