Der Bund und die Länder fördern den Bau und Kauf von Wohneigentum mit unterschiedlichen Programmen und Förderdarlehen. Nachfolgend wird auf die Fördermöglichkeiten und -bedingungen eingegangen.
Auch die Bundesländer haben Finanzierungsprogramme um den Wohnungsbau zu fördern. Jedoch sind die Programme nicht einheitlich, da jedes Bundesland selbst bestimmen kann, welche finanzielle Hilfen den Bauherren bzw. Erwerbern von Wohneigentum zur Verfügung gestellt werden sollen.
Die einzelnen Bundesländer legen dabei jedes Jahr aufs Neue Fördertöpfe, mit finanzieller Unterstützung des Bundes, auf. Der Bund legt mit seinem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) lediglich die Rahmenbedingungen fest. Wie hoch die Förderung im Einzelnen ausfallen soll, ist Aufgabe der Länder. Aufgrund einer Vielzahl von sachlichen und persönlichen Voraussetzungen muss jedoch erwähnt werden, dass nur wenige Antragsteller in den Genuss dieser Fördermittel kommen. Einen besonderen Vorzug bei der Gewährung der Fördergelder erhalten in der Regel kinderreiche Familien und Schwerbehinderte.
Obwohl die einzelnen Bundesländer in Ihren Entscheidungen vorwiegend frei sind, gibt es einige Grundsätze, die für nahezu jedes Bundesland gelten. Zu diesen Grundsätzen zählen beispielsweise:
• Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung gibt es grundsätzlich nicht.
• Ein Neubauvorhaben wird in der Regel nur dann unterstützt, wenn der Antrag vor Baubeginn gestellt wurde bzw. beim Kaufvorhaben
der Kaufvertrag noch nicht unterschrieben ist.
• Besonders hochwertige Neubauten werden in der Regel nicht gefördert. So gibt es beispielsweise je nach
Bundesland unterschiedliche Wohnflächengrenzen.
• Weiter werden die Fördergelder nur genehmigt, sofern nach Abzug der monatlichen Belastung noch genug Geld für den
Lebensunterhalt zur Verfügung bleibt.
Der Bund fördert mit verschiedenen Programmen das selbstgenutzte Eigenheim. Von folgenden finanziellen Hilfen kann derzeit ausgegangen werden:
• Kredite der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
• Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage vom Finanzamt
• Lastenzuschuss als Wohngeld für Haus- und Wohnungseigentümer vom Wohnungsamt
Die Wohnungsbauförderung des Bundes ist ein Instrument, das darauf abzielt, den Wohnungsbau in Deutschland zu unterstützen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die genauen Programme und Maßnahmen können sich im Laufe der Zeit ändern, da sie von politischen Entscheidungen und den jeweiligen wohnungspolitischen Zielen beeinflusst werden.
Im Allgemeinen umfasst die Wohnungsbauförderung jedoch verschiedene Formen der finanziellen Unterstützung für Bauvorhaben, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen oder den Erwerb von Wohneigentum.
Zu den möglichen Instrumenten der Wohnungsbauförderung gehören:
Zuschüsse und Darlehen: Der Bund kann finanzielle Mittel in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen bereitstellen, um den Bau oder Erwerb von Wohnraum zu erleichtern.
Steuervergünstigungen: Es können steuerliche Anreize geschaffen werden, um Investitionen in den Wohnungsbau attraktiver zu gestalten. Beispielsweise könnten bestimmte Kosten rund um die Immobilie steuerlich absetzbar sein.
Förderung von sozialem Wohnungsbau: Ein wichtiger Bestandteil der Wohnungsbauförderung ist oft die Unterstützung von Projekten, die sozial gebundenen Wohnraum schaffen. Das bedeutet, dass bestimmte Wohnungen zu vergünstigten Mieten angeboten werden, um einkommensschwächeren Haushalten den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen.
Energetische Sanierungsförderung: Um energieeffiziente Wohngebäude zu fördern, können Programme eingerichtet werden, die Investitionen in energiesparende Maßnahmen unterstützen.
Zu beachten ist dabei, dass die genaue Ausgestaltung der Wohnungsbauförderung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann.
Genaue Informationen zu den aktuellen Förderbedingungen erhalten Sie von unseren Finanzierungsexperten.