Für die Aufbewahrung und Verwaltung von Wertpapieren privater Anleger wird meistens ein Kreditinstitut beauftragt. Sofern die Kreditinstitute nicht nur mit der Aufbewahrung, sondern auch mit der Verwaltung der Wertpapiere beauftragt werden, werden diese in einem so genannten offenen Depot verwahrt. Hierbei unterscheidet man zwischen zwei Arten der Verwahrung.
Wertpapierverwahrung im offenen Depot:
• SammelverwahrungSammelverwahrung
Bei der Sammelverwahrung oder auch als Girosammelverwahrung bezeichnet werden die Papiere nicht nach Eigentümern getrennt, sondern nach der Wertpapierart zusammengefasst. Dabei erhält der Hinterleger ein Miteigentum auf dem Sammelbestand und hat kein Recht auf die Herausgabe der Papiere, die er auch hinterlegt hat. Er hat nur einen Anspruch auf den hinterlegten Nennbetrag oder die Stückzahl.
Sonderverwahrung
Bei der Sonderverwahrung oder auch Streifbandverwahrung genannt werden die Wertpapiere getrennt nach Eigentümern aufbewahrt. Die Papiere des Hinterlegers werden mit einem Streifband umschlossen, so dass sie von den Papieren anderer Hinterleger zu unterscheiden sind. Der Eigentümer bekommt so genau die Papiere zurück, die er auch hinterlegt hat.