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Wertpapiere

Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht (Vermögensrecht) verbrieft. Zur Ausübung des Rechts ist der Besitz an der Urkunde erforderlich. Anhand der Urkunde, die das Recht nachweist, kann das Recht ausgeübt oder übertragen werden. Folglich können ohne Urkunde die verbrieften Rechte nicht geltend gemacht werden. Ein solches Recht könnte beispielsweise die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft sein.

Zu den bekannten Wertpapieren gehören beispielsweise Investmentzertifikate, Aktien, Schuldverschreibungen, Anleihen oder Zertifikate. Auch öffentliche Urkunden wie der Grundschuldbrief oder der Grundstückskaufvertrag werden als Wertpapiere bezeichnet. Eine einfache Quittung hingegen ist z.B. kein Wertpapier.

Einteilung Wertpapiere

Eine mögliche Einteilung der Wertpapiere könnte wie folgt aussehen:

Nach der Art des verbrieften Rechts

Forderungsrechte (Forderungspapiere)
• Sparbrief
• Sparbuch
• Anleihe
Sachenrechte (Sachenrechtliche Wertpapiere)
• Grundschuldbrief
• Investmentzertifikat
Beteiligungsrechte (Mitgliedschaftspapiere)
• Aktie

Nach der Art der Überragung

Inhaberpapiere (lauten auf den Inhaber)
• Inhaberaktie
• Inhaberschuldverschreibung
Orderpapiere (lauten auf den namentlich Berechtigten)
• Orderscheck
• Orderschuldverschreibung
Rekta- oder Namenspapiere (lauten auf eine bestimmte Person)
• Sparbrief
• Grundschuldbrief

Nach der Art des verbrieften Vermögenswertes

Geldwertpapiere (kurzfristige Forderungen))
• Zinsschein
• Wechsel
• Scheck
Kapitalwertpapiere (langfristige Forderungen)
↳ Nicht vertretbare Kapitalwertpapiere
• Grundschuldbrief
• Sparbrief
↳ Vertretbare (fungible) Kapitalwertpapiere (Effekten)
• Aktie
• Optionsanleihe
• Schuldverschreibung

Warenwertpapiere (Rechte an lagernder/schwimmender Ware)

Lagerschein
Konnossement


Börsenfähige Wertpapiere, die auch als vertretbare Kapitalwertpapiere bezeichnet werden, da sie schnell bewertet, gekauft und verkauft werden können, werden auch als Effekten bezeichnet. Aktien, Investmentzertifikate usw. sind vertretbar bzw. fungibel, da jedes Papier bei gleichem Nennwert die gleichen Rechte verkörpert. D.h., die Rechte bleiben bei Umtausch gleich und ändern sie nicht.

Effekten bzw. börsenfähige Wertpapiere bestehen aus einem Mantel (die Urkunde selbst), der das Gläubiger- und Teilhaberrecht verkörpert, und einem Bogen mit den Kupons (Zinsscheinen) und dem Talon (Erneuerungsschein). Nach dem Ertrag werden unverzinsliche und verzinsliche Wertpapiere unterschieden.

Geht das Wertpapier beispielsweise durch Brand oder Diebstahl verloren, geht das Recht nicht unter. Durch ein Aufgebotsverfahren kann die Urkunde für kraftlos erklärt und eine neue Urkunde ausgestellt werden.

Arten der Emission:

• Selbstemission
• Fremdemission

Bei der Selbstemission bringt der Emittent die Wertpapiere selbst auf dem Markt und bei der Fremdemission bedient sich der Emittent zwecks Unterbringung der Wertpapiere auf dem Kapitalmarkt der Mitwirkung von Dritten.

Stückzinsen sind Zinsen, die bei einem Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers während der Laufzeit anfallen. Da diese Zinsen nicht mit in den Kurs der Anleihe eingehen, müssen sie separat berechnet werden. Da der Inhaber eines Papiers am Zinszahlungstermin die Zinsen für den gesamten Zinszahlungszeitraum erhält, auch dann, wenn er das Papier bereits verkauft hat, werden Stückzinsen zum Ausgleich der Zinsansprüche zwischen Käufer und Verkäufer berechnet.

Der Handel von Wertpapieren wird an Wertpapierbörsen vollzogen. Die Wertpapierbörsen organisieren die Ausgabe und den Handel von vertretbaren Wertpapieren. Diese Börsen gewährleisten, dass möglichst viele Anbieter und Nachfrager zusammen kommen und somit Geschäftsabschlüsse vollzogen werden.

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