Die Definition des Leasing:
Leasing (engl. to lease = mieten) ist Vermietung oder Verpachtung von beweglichen oder unbeweglichen Gütern durch die Produzenten (Hersteller der Güter) oder Leasinggesellschaften (z.B. Finanzierungsinstitute oder Leasing-Gesellschaften) gegen periodische Zahlungen (meistens monatlich) von Leasingraten
Leasing ist eine Sonderform der Finanzierung, aber kein herkömmliches Kreditgeschäft. An die Stelle von Kauf mit Eigenkapital oder Fremdkapital tritt die Miete oder Pacht. Der Vermietende oder Verpachtende wird Leasing-Geber genannt. Hingegen wird der Mieter oder Pächter Leasing-Nehmer genannt.
Bei diesem mietähnlichen Vertragsverhältnis erwirbt der Leasing-Nehmer nicht das Eigentum an dem Wirtschaftsgut bzw. Vertragsobjekt, sondern nur das Nutzungsrecht. Dieser Vertrag kommt jedoch nicht nur zwischen 2 Personen (Händler und Kunde) zustande, sondern es ist meistens noch die Leasing-Gesellschaft zwischengeschaltet (Dreiecksverhältnis).
Die vertraglichen Vereinbarungen wie beispielsweise den Preis des Vertragsobjektes, die Nutzungsdauer oder den Liefertermin handeln der Händler und der Kunde gemeinsam aus. Der eigentliche Kaufvertrag aber wird meistens zwischen dem Händler und dem Leasinggeber geschlossen, der auch Eigentümer des Vertragsobjektes wird und sich gleichzeitig verpflichtet das Objekt an den Kunden (Leasingnehmer) weiterzugeben. Dafür kassiert er die so genannten Leasingraten. Der Leasinggeber bleibt zwar während der vereinbarten Nutzungsdauer juristischer Eigentümer, aber meistens ist das Endziel dieser Verträge der Erwerb des Vertragsobjektes durch den Leasingnehmer.
Daher sind Leasingverträge dadurch gekennzeichnet, dass es Vertragstypen eigener Art mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten sind und somit kein Standardvertragstyp des BGB. Die Ausgestaltung dieser Verträge ist vom Mietvertrag bis hin zum verdeckten Raten-Kaufvertrag möglich. Häufig hat der Leasingnehmer noch Anspruch auf bestimmte Dienstleistungen wie beispielsweise Wartung oder Service, die ihm der Leasinggeber während der Nutzungsdauer bietet.
Zu unterscheiden sind das direkte und das indirekte Leasing. Beim direkten Leasing (auch Hersteller-Leasing genannt) erfolgt die Vermietung oder Verpachtung durch den Hersteller der Güter oder dessen rechtlich ausgegliederte, aber wirtschaftlich abhängige Leasing-Gesellschaft. Beim Hersteller steht das Interesse am Absatz seiner Produkte (z.B. Fotokopiergeräte) im Vordergrund. Diese Verträge sind meistens mit besonderen Dienstleistungen verbunden wie z.B. die Wartung im Beispiel der Fotokopiergeräte.
Hingegen erfolgt das indirekte Leasing über Dritte wie beispielsweise Leasing-Gesellschaften. Diese herstellerunabhängigen Gesellschaften bieten dann die Wirtschaftsgüter zur Vermietung oder Verpachtung den Kunden an.