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VL-Fonds

Vermögenswirksame Leistungen (VL oder VWL) in Fonds anlegen.

VL-Förderung mit Fonds

Das Investmentfondssparen (Wertpapier- und Vermögensbeteiligungs-Sparvertrag) zählt zu den staatlich geförderten Anlageformen nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz. Es wird staatlich gefördert durch die Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen.


Staatliche Förderung durch die Arbeitnehmer-Sparzulage im Überblick

Höhe der Arbeitnehmer-Sparzulage:
Nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz fördert der Staat die Vermögensbildung durch die Anlage Vermögenswirksamer Leistungen in Form der Arbeitnehmer-Sparzulage. Die vom Finanzamt auf Ihre vermögenswirksamen Leistungen gewährte Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt für zugelassene Fonds 20%.

Maximaler Höchstbetrag der Arbeitnehmer-Sparzulage:
Der Höchstbetrag für geförderte Vermögenswirksame Leistungen beträgt EUR 400,00. D.h., maximal beträgt die Arbeitnehmer-Sparzulage EUR 80,00 jährlich.

Begünstigter Personenkreis:
Nach dem Vermögensbildungsgesetz können ausschließlich Arbeitnehmer die Vermögenswirksamen Leistungen erhalten.

Einkommensgrenzen:
Die Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen) beträgt für Alleinstehende EUR 40.000,00 und bei Zusammenveranlagung von Ehegatten EUR 80.000,00. Bei Einhaltung der Grenzen bekommt man die Arbeitnehmer-Sparzulage durch Antrag im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.

Höchstbeträge:
Der Höchstbetrag für die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt beim Fondsparen maximal EUR 80,00 ab dem 1.1.2024. Dieser Förderbetrag ergibt sich aus dem einheitlichen Zulagensatz von 20% und dem Jahreshöchstbetrag von EUR 400,00.

Sperrfristen:
Die Dauer der Sperrfrist beträgt 7 Jahre. Die Sperrfrist beginnt für alle VL am 1. Januar des Kalenderjahres, in dem der Vertrag abgeschlossen worden ist.


Zusammenfassung:
Die maximale staatliche Förderung für Vermögenswirksame Leistungen (VL) in Form der Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt beim Fondssparen 20% auf max. EUR 400,00 für alle in Deutschland zugelassen Fonds nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz. Die maximale Förderung liegt somit bei EUR 80,00 pro Jahr.