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Spezialfonds

Die Spezialfonds sind Investmentfonds, die speziell für institutionelle Anleger und nicht für das breite Publikum aufgelegt werden. Zu diesen Anlegern gehören beispielsweise Versicherungen, Pensions- und Sterbekassen, Gemeinschaftseinrichtungen berufsständischer Organisationen, kirchliche Verbände, Stiftungen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, kirchliche Verbände usw.

Spezial unterscheiden sich grundsätzlich nicht von den Publikumsfonds und unterliegen dem Investmentgesetz sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen. Sehr häufig werden solche Fonds nur für einen Anleger konzipiert.


Publikumfonds

Publikumfonds hingegen sind Investmentfonds, die dem breiten Anlegerkreis angeboten werden. Publikumfonds sind somit das Gegenteil von Spezialfonds.