Die beiden wohl bekanntesten Rentenversicherungen sind die
• ErlebensfallversicherungDie gesetzliche Rentenversicherung setzt mit Beginn der Berufstätigkeit als Auszubildender, Arbeiter oder Angestellter ein und schützt vor Unfall und schwerer Krankheit durch Zahlung einer monatlichen Rente. Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Form der Altersabsicherung und gehört zur Sozialversicherung. Finanziert wird sie nach dem Umlageverfahren.
Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung im Überblick:
• AltersrentenDie private Rentenversicherung schützt die Versicherten vor dem Langlebigkeitsrisiko. Durch Einzahlung regelmäßiger monatlicher Beträge oder Einmalzahlung erhält der Versicherte im Alter eine lebenslange monatliche Rente. Die Versicherung bildet somit eine finanzielle Stütze für den Fall, dass man sehr alt wird. Die Höhe der Rente wird in der Regel nur auf die Einzahlungen garantiert. Der nicht garantierte Teil der Rente ist die so genannte Überschussrente. Dieser Teil kann von den Versicherungsgesellschaften nicht garantiert werden, da sie im Vorfeld nicht wissen, wieviel Erträge sie erwirtschaften werden.
Wie bei der Lebensversicherung auch, werden für die private Rentenversicherung Policen angeboten, bei denen die Geldanlage nicht unmittelbar durch die Versicherungsgesellschaft erfolgt. Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen vollzieht sich der Kapitalaufbau durch Anlage in Investmentfonds. Grundsätzlich ergeben sich im Vergleich zu einer klassischen Rentenversicherung höhere Renditechancen, aber auch höhere Risiken für den Versicherungsnehmer. Es werden auch Tarife angeboten, bei denen die Versicherungsgesellschaft durch Garantiezusagen das Kapitalanlagerisiko teilweise oder auch vollständig übernimmt.
Folgende zwei Versicherungsformen stehen zur Auswahl
➤ Sofortrente
➤ Hohe Aufgeschobene Rente
Die Sofortrente beginnt gleich nach Einzahlung einer größeren Einmalzahlung zu laufen. Bei der aufgeschobenen Rente hingegen zahlt der Versicherte zunächst monatliche Beiträge oder Einmalzahlungen und die Rentenzahlung beginnt nach Ablauf der Ansparphase. Zudem haben die Versicherten bei der aufgeschobenen Rente ein so genanntes Kapitalwahlrecht. Dieses besagt, dass sich der Versicherte bis zu drei Monate vor Rentenbeginn entscheiden kann, ob er die Rente monatlich oder lieber auf einem Schlag ausgezahlt haben möchte
Ein Teil des eingesetzten Kapitals wird bei der privaten Rentenversicherung höchstens mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Garantiezins, dessen Höhe vom Bundesfinanzminister festgesetzt wird, verzinst. Somit besteht nicht die Gefahr, dass die Versicherungsunternehmen eine zu hohe Garantieleistung zusagen bzw. versprechen, die sie nicht einhalten oder garantieren können.