×

Telefonische Beratung

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherung, die den Versicherten vor Prozesskosten aus einem Rechtsstreit absichert. Anspruchsvoraussetzung dieser Versicherung ist immer ein Rechtsstreit. Die Versicherungsgesellschaften bieten Rechtsschutzversicherungen meistens in unterschiedlichen Tarifen an - vom Komplettpaket bis hin zu Baukastenlösung sind Angebote zu bekommen.

Leistungsübersicht der Rechtschutzversicherung:

Übernahme der gesetzlichen Anwaltsgebühren
Zahlung von Sachverständigenhonoraren
Übernahme der Prozesskosten aus einem Gerichtsverfahren
Kosten vom Versicherungsgegner, sofern der Versicherte die Kosten übernehmen muss
usw.

Rechtsschutzversicherungen gibt es sowohl für Privatpersonen wie auch für Unternehmen (Firmenrechtschutz). Die meisten Rechtsschutzversicherungen werden mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen. Im Falle des Rechtsstreits muss der Versicherungsnehmer dann einen zuvor vereinbarten Pauschalbetrag selbst zahlen. Versicherungen mit Selbstbeteiligung sind im Allgemeinen günstiger als Policen ohne Selbstbeteiligung.

Spezielle Rechtschutzversicherungen: Verkehrsrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz, Grundstücksrechtsschutz usw.