Rechtlich werden zwei Arten von Fonds unterschieden und zwar offene und geschlossene Fonds.
Bei offenen Fonds ist die Zahl der Anteile (und damit der Teilhaber) von vornherein unbestimmt (Open-end-Prinzip; Open-end-Funds). Die Fondsgesellschaft gibt je nach Bedarf neue Anteile aus und nimmt ausgegebene Anteile zurück. D.h. keine Begrenzung des Fondsvermögens und der Zahl der Anteilscheine.
In Deutschland werden generell nur offene Fonds aufgelegt. Von einem offenen Fonds können Sie im Prinzip jederzeit neue Anteile erwerben, da laufend Zertifikate ausgegeben werden. Die Fondsgesellschaft hat aber die Möglichkeit, die Ausgabe von Fondsanteilen zeitweise zu beschränken, auszusetzen oder endgültig einzustellen. Die offenen Fonds dienen der laufenden Kapitalbeschaffung.
Die Gesellschaft ist Ihnen gegenüber verpflichtet, Ihre Anteile jederzeit, im Rahmen der vertraglichen Bedingungen, zu Lasten des Fondsvermögens zum jeweiligen offiziellen Rücknahmepreis zurückzunehmen (Rücknahmeverpflichtung). Der Rücknahmepreis richtet sich nach dem Inventarwert des Sondervermögens. Damit ist für Sie als Anleger die Liquidierbarkeit Ihrer Anteilscheine jederzeit gewährleistet. Ein Börsenhandel von offenen Investmentfonds ist erst seit 2002 in Deutschland möglich. Somit können seitdem Fonds wie Aktien an der Börse mit fortlaufenden Preisen gehandelt werden.
Arten von offenen Fonds sind beispielsweise Aktienfonds, Rentenfonds, Mischfonds, Geldmarktfonds, offene Immobilienfonds, Indexfonds, AS-Fonds oder Garantiefonds.