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Null-Kupon-Anleihen

Die Null-Kupon-Anleihen zählen zu den Schuldverschreibungen mit besonderen Ausstattungsmerkmalen, da sie während der Laufzeit keine laufende Zinszahlung haben. Diese Anleihen werden auch als Zero-Bonds bezeichnet.

Die Zinsen werden angesammelt und bei Fälligkeit der Anleihe mit dem Anleihebetrag ausgezahlt. Null-Kupon-Anleihen kommen in zwei Formen vor:

1.Rückzahlung zum Nennwert (Abzinsungspapier)
Ausgabekurs = Nennwert abzgl. Zins und Zinseszins

2.Rückzahlung zum Nennwert zuzüglich Zins und Zinseszins (Aufzinsungspapier)
Ausgabekurs = Nennwert

Null-Kupon-Anleihen werden an der Börse gehandelt. Bei Verkauf vor Fälligkeit gelten als steuerpflichtiger Ertrag die rechnerischen Zinsen, die auf die Besitzzeit des Anlegers entfallen. D.h., der Differenzbetrag zwischen Ausgabekurs und Nennwert wird vom Finanzamt als einheitlicher Zinsgewinn betrachtet und ist als Gesamtsumme am Ende der Laufzeit oder beim Verkauf zu versteuern.

Hat der Anleger beim Verkauf eine hohe Steuerprogression, verliert der Zerobonds damit entsprechend an Attraktivität. Da Zerobonds keinen Zinskupon tragen, reagieren die Kurse dieser Anleihen besonders stark auf Veränderungen des Zinsniveaus am Kapitalmarkt.