Die Lebensversicherung bietet den Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherten finanzielle Sicherheit. Zudem bietet sie finanzielle Sicherheit im Alter, bei Arbeitsunfähigkeit, für die Heirat oder auch für die Ausbildung der Kinder.
Nach dem Versicherungsfall
• ErlebensfallversicherungNach der Geldanlageform
• Klassische kapitalbildende LebensversicherungNach der Versicherungsleistung
• KapitalversicherungZudem gibt es noch Anlageformen, die staatlich gefördert werden, wie beispielsweise die Direktversicherung oder die Riester-Rente. Weiter gibt es noch diverse Zusatzversicherungen, wie beispielsweise die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) oder die Unfallzusatzversicherung (UZV), die die Lebensversicherung ergänzen können.
Die kapitalbildende Lebensversicherung (KLV) ist die klassische Lebensversicherung. Sie ist eine gemischte Versicherung, da der Versicherte entweder mit dem Tod oder mit Vertragsablauf die Versicherungsleistung ausgezahlt bekommt. Es ist somit eine Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall.
Die fondsgebundende Lebensversicherung (FLV) verbindet die Vorteile der Absicherung mit den Vorteilen einer renditestarken Geldanlage in Investmentfonds. Die Qualität der Versicherung hängt in erster Linie von der Wertentwicklung der Fonds ab. Folglich übernimmt der Versicherer über die Höhe der Ablaufleistung in der Regel keine Garantie.
Vorteile der Fondspolice im Überblick:
✔ Ausnutzung des Cost-Average-Effektes
✔ Hohe Renditechancen
✔ Variable Todesfallsummen möglich
✔ auch als Direktversicherung möglich
✔ flexible und transparente Anlageform
✔ flexible Optionen zum Laufzeitende
Zudem besteht die Möglichkeit bei einigen Anbietern, kostenlos zwischen den Fonds zu switchen. Man hat somit die Möglichkeit, seine Anlagestrategie durch Austausch der Fonds zu verändern und bleibt völlig flexibel. Der Abschluss von fondsgebundenen Lebensversicherungen ist ebenfalls möglich.
Die reine Risikolebensversicherung schützt die Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherten. Stirbt der Versicherte zahlt die Versicherung die Versicherungssumme an die Berechtigten aus. Häufig dient sie auch als Absicherung von bestehenden Bankverbindlichkeiten.