Eine Unterteilung vom Leasing nach der Art des Vertrages bzw. der Vertragsgestaltung sowie der Dauer und Kündbarkeit des Leasing-Vertrages erfolgt in Operating- und Financial-Leasing
Merkmale vom Operating-Leasing
Financial-Leasing
Vertragsgestaltung und steuerliche Abzugsfähigkeit der Leasing-Raten.
Für die steuerliche Abzugsfähigkeit der Leasing-Raten ist die Vertragsgestaltung ausschlaggebend. Je nach Vertragsgestaltung wird das Leasing-Objekt beim Vermieter oder beim Mieter bilanziert. Nur wenn das Leasing-Objekt beim Leasing-Geber (Vermieter) bilanziert wird, gelten die Leasing-Raten für den Mieter als Betriebsausgaben und sind steuerlich abzugsfähig. Unterschiede bei der Zurechnung des Leasing-Objektes bestehen bei Voll- und Teilamortisationsverträgen.
Vertragsarten beim Financial-Leasing mit Vollamortisation (die Amortisation ist nach der festen Grundmietzeit vollständig erfolgt) sind beispielsweise der Vertrag ohne Optionsrecht, Vertrag mit Kaufoption oder der Vertrag mit Mietverlängerungsoption. Hingegen gehören zu den Vertragsarten des Financial-Leasing mit Teilamortisation der Vertrag mit Andienungsrecht des Leasing-Gebers (der Leasing-Geber kann den Kauf des Leasing-Gegenstandes durch den Leasing-Nehmer nach der Grundmietzeit verlangen), der Vertrag mit Aufteilung des Mehrerlöses oder kündbare Mietvertrag mit Anrechnung des Veräußerungserlöses.