Laufzeitfonds sind Investmentfonds mit festgelegter Anlagedauer bzw. Laufzeitbeschränkung. D.h., nach einer im Vorhinein bestimmten Frist wird der gesamte Fonds aufgelöst und der Anleger erhält sein eingesetztes Kapital zzgl. anfallender Erträge zurück.
Laufzeitfonds können von Anlegern nur während der Zeichnungsfrist erworben werden und bleiben und das eingesetzte Kapital der Anleger bleibt bis zum Laufzeitende im Fonds. Während der Laufzeit können Fondsanteile börsentäglich verkauft werden.
In Deutschland nicht als Laufzeitfonds angeboten werden dürfen Immobilien-Fonds und AS-Fonds (Altersvorsorge-Sondervermögen). Die AS-Fonds sind erst seit 1998 in Deutschland zugelassen und stellen eine besondere Form der Altersvorsorge dar.
Die AS-Fonds wurden als eine alternative Anlageform zur herkömmlichen Kapitallebensversicherung geschaffen und müssen die Bezeichnung “Altersvorsorge-Sondervermögen“ tragen.