Die Krankenversicherung bietet finanziellen Schutz für Behandlungen nach Unfällen, bei Mutterschaft und bei Erkrankungen.
Zu unterscheiden sind folgende zwei Arten von Krankenversicherungen:
Alle Auszubildenden, Arbeiter und Angestellten deren Monatsgehalt die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreitet sowie Arbeitslose, Rentner und bestimmte Gruppen von Selbständigen sind versicherungspflichtige Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Beamte und Beamtenanwärter sind hingegen nicht versicherungspflichtig.
Tipp: Als Versicherungspflichtiger sollte man sich von verschiedenen Krankenkassen Leistungsübersichten besorgen und sich dann für die günstigste entscheiden, da vom Staat weitestgehend festgelegt wird, was eine gesetzliche Kasse bezahlen und leisten darf. Unterschiede gibt es im Einzelfall nur durch Sonderleistungen außerhalb des Leistungsplans.
Leistungen der Krankenkassen im Überblick:
Ergänzende Zusatzleistungen können beispielsweise Kuren, Haushaltspflege oder Reha-Maßnahmen sein.
Die Beitragshöhe ist abhängig vom Bruttoverdienst und wird vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte getragen. Der letzte Kündigungstermin der gesetzlichen Krankenkasse ist der 30. September jeden Jahres. Bis spätestens zum 31.12. des Jahres muss man dann eine neue Krankenkasse wählen.
Versicherungspflichtig sind Arbeitnehmer, deren Verdienst innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Wer mehr verdient, scheidet aus der Versicherungspflicht aus, kann aber als freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Er hat aber auch die Möglichkeit in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Freiwillig Versicherte müssen nicht auf ihr volles Einkommen Krankenkassenbeiträge bezahlen, sondern nur auf die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze.
Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, sollte die Vorteile nutzen und ein individuelles Schutzpaket zusammenstellen, das seinen persönlichen Bedürfnissen am besten Rechnung trägt.
Leistungen der Krankenkassen im Überblick:
Bereits in jungen Jahren sollte man prüfen, ob sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung lohnt. Denn grundsätzlich gilt: je jünger der Versicherer ist, desto günstiger ist der Einstieg in die private Krankenversicherung.
Die privaten Zusatzversicherungen eigenen sich wir Kassenpatienten, die etwas mehr Versicherungsschutz wünschen. Zu diesen Zusatzleistungen gehören beispielsweise das Krankenhaustagegeld, die Chefarztbehandlung, die Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer, der Zahnzusatzschutz, die freie Klinikwahl, der Zuschuss für Brillen, Kronen und Pillen oder das Krankentagegeld. Die Beiträge für eine Zusatzversicherung zahlt der Versicherte aus eigener Tasche.