Hier finden Sie eine Auflistung möglicher Versicherungen rund ums Haus.
Feuer, Leitungswasser und Sturm, gegen diese drei Hauptrisiken soll die Wohngebäudeversicherung Schutz bieten. D.h. für Schäden am Wohngebäude (Bausubstanz) einschließlich fester Einbauten wie Küchen oder Schränke. Auch anderes Zubehör auf dem Grundstück kann eingeschlossen werden.
Die versicherten Schadensursachen in der Wohngebäudeversicherung sind:
Kostenlos enthalten ist meistens die Feuer-Rohbauversicherung. Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer nach Fertigstellung des Bauwerks vor Schäden. Sie wird in der Regel für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen.
Die Feuer-Rohbauversicherung schütz vor:
Die Feuer-Rohbauversicherung ist in der Wohngebäudeversicherung beitragsfrei, für in der Regel 12 Monate, mitversichert.
Hierbei geht es um die Absicherung der Bausubstanz vor dem Einzug. Alle Risiken rund um den Gebäudekörper sind hier versicherbar.
Die Bauleistungsversicherung schützt vor Schäden, die entstehen durch:
Die Bauleistungsversicherung schützt den Bauherren während der Bauzeit vor Schäden. Nach Einzug schützt die Wohngebäudeversicherung vor anfallende Schäden.
Der Bauherr ist gesetzlich verpflichtet die Baustelle abzusichern, Bauunternehmen und Handwerker sorgfältig auszusuchen und die Bauarbeiten zu überwachen. Auch bei Sanierungen und Modernisierungen von Altbauten ist der Bauherr für die Sicherheit der Baustelle verantwortlich.
Als Bauherr drohen Schadensersatzansprüche bei Verletzung der:
Die Bauherren-Haftpflichtversicherung ersetzt berechtigte Schadensersatzansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt den Bauherren während der Bauzeit vor Schäden.
Auch als Eigentümer eines unbebauten Grundstücks können Sie für Schäden, die anderen Personen auf Ihrem Grundstück passieren, haftbar gemacht werden. Wenn Sie Ihr Haus oder Teile davon vermieten, sind Sie dafür verantwortlich, daß davon keine Gefahren für Dritte ausgehen.
Die Haftpflichtversicherung schützt vor Haftpflichtansprüchen verursacht durch:
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung befriedigt Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab. Wer Räume oder Wohnungen vermietet oder ein unbebautes Grundstück besitzt, benötigt eine Haus- und Grundstückseigentümer-Haftpflichtpolice.
Als Inhaber eines selbstgenutzten Einfamilienhauses haften Sie, wenn andere Personen in Ihrem Haus oder auf Ihrem Grundstück einen Schaden erleiden.
Die private Haftpflichtversicherung schützt den Hausbesitzer vor Haftpflichtansprüchen bei:
Die private Haftpflichtversicherung schützt Immobilienbesitzer nach der Bauzeit vor Schäden, die Dritte erleiden. Weil die Haftungssumme unbegrenzt ist, sollte eine möglichst große Deckungssumme vereinbart werden.
Für Wasserschäden durch Auslaufen oder umfallen von Wasserbehältern, die nicht mit dem Rohrsystem verbunden sind (Z.B. Eimer, Schüsseln, Tanks usw.).
Beispiel: Ein einziger Liter Öl kann im Ernstfall eine Million Liter Grundwasser verunreinigen. Nach den strengen Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes haftet der Eigentümer auch ohne Verschulden. Ohne entsprechende Versicherung muss im Zweifelsfall der Hausbesitzer für den Schaden aufkommen.
Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung schützt den Hauseigentümer vor Schäden:
Kann als zusätzliche Versicherung zur Wohngebäudeversicherung (Leitungswasserversicherung) abgeschlossen werden.
Bei Eigenleistungen am Bau ist die Unfallgefahr besonders groß. Invaliditätsschutz sichert den Wert Ihrer Arbeitskraft. Die Unfallversicherung schützt den Bauherren während der Bauzeit vor Schäden.
Nach einem Unfall können Versicherungsleistungen verwendet werden zur:
Die erweiterte Elementarschadenversicherung ergänzt die Wohngebäudeversicherung.
Die schützt vor finanziellen Folgen durch:
Vor den finanziellen Folgen bei Schäden am beweglichen Inventar eines Hauses nach Einzug schützt die Hausratversicherung.
Ersatz wird geleistet für Schäden am Hausrat durch:
Die Haushalt-Glasversicherung kann als zusätzliche Versicherung zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden.
Die Haushalt-Glasversicherung deckt:
Grundsätzlich sind Fensterscheiben und Glastüren auch in der Wohngebäudeversicherung mitversichert, aber nur gegen klassische Gefahren wie Feuer und Sturm, nicht jedoch bei sonstigen Bruchschäden. Trotzdem kann man sich den Versicherungsabschluss normalerweise sparen, denn das Risiko ist kaum existenzbedrohend.
Für die Zeit nach dem Einzug gibt es immerhin den Grundeigentümer-Rechtsschutz zum Beispiel für Streitigkeiten mit Miteigentümern, Nachbarn und mit Mietern. Für Selbstnutzer ist die Kombination mit dem Allgemeinen Rechtsschutz die günstigste Lösung.