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Geschlossene Fonds

Bei geschlossenen Fonds wird nur eine bestimmte Zahl von Anteilen über eine fest begrenzte Anlagesumme ausgegeben (Closed-end-Prinzip; Closed-end-Funds). Bei Erreichen des geplanten Volumens wird der Fonds geschlossen und die Ausgabe von Anteilen wird eingestellt. D.h. eine Investition in geschlossene Fonds muß in der Regel während des Platzierungszeitraums erfolgen. Der Platzierungszeitraum oder auch die Platzierungsdauer genannt, beginnt mit dem Vertriebsstart (dieser Bedarf einer Genehmigung und einer Zeitungsanzeige) und liegt meistens zwischen 3 Monaten und einem Jahr.

Im Gegensatz zu offenen Fonds besteht keine Verpflichtung der Gesellschaft, Anteile zurückzunehmen - eine Rückgabe der Anteile zu Lasten des Fondsvermögens ist ausgeschlossen. Die Anteile können nur an einen Dritten, gegebenenfalls über eine Börse, verkauft werden. D.h. der Verkauf diese Anteile über die Börse ist möglich, sofern sie an der Börse gehandelt werden.

Der erzielbare Preis richtet sich nach Angebot und Nachfrage. D.h. die Preise für geschlossene Fonds ergeben sich nicht allein aus dem Inventarwert und der Anzahl der ausgegebenen Anteilsscheine, sondern auch durch Angebot und Nachfrage.

Geschlossene Fonds werden in Deutschland nicht aufgelegt. Sie kommen hierzulande nur in Form geschlossener Immobilienfonds vor, die allerdings keine Investmentfonds nach der BaFin sind: Sie werden vor allem aus steuerlichen Gründen konzipiert und sind meistens in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft organisiert. Die geschlossenen Fonds dienen der einmaligen Kapitalbeschaffung.

Arten von geschlossenen Fonds sind beispielsweise Immobilienfonds, Medienfonds, Leasingfonds oder Schiffsfonds.