Die Fondsgesellschaften sind der Anbieter von Investmentfonds. In Deutschland werden Investmentfonds von deutschen und ausländischen Investmentgesellschaften angeboten.
Deutsche Investmentgesellschaften (Kapitalanlagegesellschaften) haben den Status von Kreditinstituten. Sie unterliegen dem deutschen Investmentgesetz (InvG). Dieses trat am 1.1.2004 in Kraft und löste auf Initiative der Bundesregierung das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) und das Auslandinvestment-Gesetz ab. Die deutschen Investmentgesellschaften bedürfen zur Aufnahme des Geschäfts einer Erlaubnis durch die BaFin, die auch die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Vertragsbedingungen überwacht. Kapitalanlagegesellschaften werden zumeist in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) betrieben; möglich ist auch die Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG).
Ausländische Investmentgesellschaften können wie deutsche Investmentgesellschaften organisiert sein (zum Beispiel Tochtergesellschaften deutscher Kreditinstitute in Luxemburg). Es sind allerdings häufig auch andere Formen üblich: Je nach Domizilland können große Unterschiede in der gesetzlichen Grundlage und der Rechtskonstruktion bestehen.
Ausländische Investmentgesellschaften, die in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft firmieren, beteiligen den Anleger häufig auf eine andere Weise an der Wertentwicklung der verwalteten Vermögen: Der Anleger beteiligt sich nicht durch Erwerb von Investmentanteilscheinen an einem Sondervermögen, sondern durch den direkten Erwerb von Aktien der jeweiligen Gesellschaft, die an der Börse gehandelt werden. Der Gesellschaftszweck besteht darin, mit den durch Ausgabe der Aktien hereinfließenden Geldern Wertpapiere oder Grundstücke für das eigene Vermögen der Gesellschaft zu erwerben. Als Anleger erhalten Sie daran kein Eigentum und sind auch nicht direkt an den Erträgen dieser Vermögensgegenstände beteiligt. Vielmehr steht Ihnen eine Beteiligung am Jahresgewinn der Investmentgesellschaft zu.
Ausländische Investmentgesellschaften, die Produkte in Deutschland öffentlich vertreiben, unterliegen den Vorschriften der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Sie müssen die Absicht zum öffentlichen Vertrieb ihrer Produkte der BaFin schriftlich anzeigen und bestimmte organisatorische und rechtliche Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel müssen das Fondsvermögen von einer Depotbank verwahrt und ein oder mehrere inländische Kreditinstitute als Zahlstellen benannt werden, über die von den Anteilsinhabern geleistete oder für die Anteilsinhaber bestimmte Zahlungen geleistet werden können. In jedem Fall hat zum Schutz der Anleger, wie bei deutschen Investmentgesellschaften, die BaFin die Einhaltung der spezifischen deutschen Vorschriften und Voraussetzungen durch die ausländische Investmentgesellschaft zu prüfen.