Die Ertragsverwendung bzw. das Ausschüttungsverhalten eines Fonds ist ein wichtiges Kriterium zur Beurteilung von Investmentfonds. Zu unterscheiden sind ausschüttende und thesaurierende Fonds. Das Ausschüttungsverhalten ist in den Vertragsbedingungen der Fonds dokumentiert.
Zum gesamten Ausschüttungsvolumen eines Geschäftsjahres gehören beispielsweise die angefallenen ordentlichen Erträge wie Zinsen und Dividenden, teilweise aber auch die außerordentlichen Erträge wie realisierte Kursgewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und realisierte Bezugsrechtserlöse. Ob die Erträge eines Fonds ausgeschüttet oder thesauriert werden, hängt von der Anlagepolitik und dem Charakter des Investmentfonds ab – siehe hierzu die Vertragsbedingungen des Fonds.
Bei den ausschüttenden Fonds erhalten die Anteilsinhaber in der Regel jährlich eine Ausschüttung (Ertragsausschüttung). Der Anteilspreis des Investmentfonds vermindert sich am Tag der Ausschüttung um diesen Betrag.
Bei den thesaurierenden Investmentfonds, die häufig auch als akkumulierende Fonds bezeichnet werden, werden die erwirtschafteten Gewinne bzw. Erträge nicht ausgeschüttet, sondern zur Erhöhung des Fondsvermögens verwendet. Der Fondswert steigt dann um die Höhe des thesaurierten Betrags. Der Vorteil der Ertragsthesaurierung gegenüber der Ertragsausschüttung liegt in der überproportionalen Steigerung des Fondsvermögens, ähnlich wie bei den anfallenden Zinseszinsen einer Geldanlage.
Zu beachten ist, dass bei der steuerlichen Betrachtung die Ertragsthesaurierung von der Ertragsausschüttung zu unterscheiden ist.
Von der Thesaurierung von Fondserträgen ist die Wiederanlage zu unterscheiden. Bei der Wiederanlage wird der Ausschüttungsbetrag i.d.R. innerhalb eines bestimmten Zeitraums in den Fonds wieder angelegt. Häufig geben Fondsgesellschaften den Anlegern einen Wiederanlagerabatt (in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Ausgabepreises), wenn der Ausschüttungsbetrag wieder angelegt wird. Der Vermögenszuwachs durch die erwirtschafteten Erträge wird somit in der Form an die Anleger weitergegeben, dass sie neue Fondsanteile durch die Wiederanlage bekommen.