Finanzderivate sind aus anderen Finanzprodukten, die auch als Basiswerte oder Underlying bezeichnet werden, abgeleitet. Diese Basiswerte könnten beispielsweise Indizes, Währungen, Wertpapiere oder Derivate sein. Es sind somit Rechte, die aus anderen Rechten abgeleitet werden.
Der Preis der Finanzderivate ergibt sich unmittelbar oder mittelbar von der Entwicklung des Börsen- oder Marktpreises der anderen Finanzinstrumente. Derivate sind Termingeschäfte, die dadurch gekennzeichnet sind, dass der Vertragsabschluss und die Vertragserfüllung zeitlich auseinander fallen. D.h., die Erfüllung des Vertrages erfolgt zu einem späteren Termin. Unterschieden werden unbedingte und bedingte Termingeschäfte.
Einteilung der Termingeschäfte
➥ Unbedingte Termingeschäfte
Hierzu gehören die Futures und Swaps. Bei diesen Termingeschäften haben der Verkäufer und der Käufer die Verpflichtung, den Vertrag zu erfüllen.
➥ Bedingte Termingeschäfte
Bedingte Termingeschäfte sind beispielsweise die Optionen. Bei diesen Verträgen hat der Käufer die Möglichkeit, sein Recht auszuüben oder verfallen zu lassen.
Unbedingte Termingeschäfte sind somit Fixgeschäfte, bei denen für den Käufer und Verkäufer ein Erfüllungszwang besteht - Käufer und Verkäufer gehen eine bindende Liefer- oder Abnahmeverpflichtung ein. Hingegen besteht für den Käufer bei den bedingten Termingeschäften ein Ausübungswahlrecht.
Gehandelt werden Derivate an der Börse oder außerbörslich. Bei den an der Börse gehandelten Derivaten sind die Kontrakte standardisiert. Bei den außerbörslich (OTC-Geschäft) gehandelten Derivaten kann die Ausstattung (Menge, Laufzeit usw.) der Kontrakte zwischen Käufer und Verkäufer frei vereinbart werden.