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Telefonische Beratung

Funktionen der Depotbank

Mit der Verwahrung der zum Sondervermögen gehörenden Vermögensgegenstände muss die Kapitalanlagegesellschaft ein Kreditinstitut (Depotbank) beauftragen. Gemäß dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) werden diese Kreditinstitute als Depotbank bezeichnet. Der Depotbank obliegt auch die Berechnung der Anteilspreise sowie die Ausgabe und Rücknahme der Investmentfonds. Sie überwacht zudem die Einhaltung der Anlagegrundsätze. Wenn die Depotbank ihre gesetzlichen Pflichten nicht erfüllt, kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verlangen, dass die Fondsgesellschaft die Depotbank wechselt. Da die Fondsgesellschaft das Fondsvermögen bei einer Depotbank hinterlegen muss, kann das Vermögen nicht veruntreut oder durch Insolvenz verloren gehen.

Auswahl von Sparformen:

Anteilscheine ausgeben und ggf. zurücknehmen
Bewegungen auf den Depotkonten zu kontrollieren
Preisberechnung sowie Buchhaltung für das Sondervermögen
Die Depotbank kontrolliert die Fondsgesellschaft
Sie vertritt die Interessen des Anlegers
usw.