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Telefonische Beratung

Betriebshaftpflicht

Die Betriebshaftpflichtversicherungen (BHV) schützt Firmen und Selbständige vor Schadensersatzansprüchen Dritter, die durch die betriebliche Tätigkeit der Firma bzw. durch den einzelnen Mitarbeiter schuldhaft verursacht wurden. Sie bietet Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden.

Alle berechtigten Ansprüche des Geschädigten werden nach Überprüfung der Rechtslage durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Unberechtigte Schadensersatzansprüche werden abgewehrt. Mitversichert ist nicht nur der Unternehmer selbst, sondern auch alle Mitarbeiter während der Ausübung ihres Berufs.

Spezielle Betriebshaftpflichtversicherungen gibt es für bestimmte Berufgruppen und Branchen. Hierzu zählen beispielsweise Bauunternehmen, IT-Unternehmen oder Rechtsanwälte und Notare. Nur so wird gewährleistet, dass die individuellen Risiken der Unternehmen ausreichend abgesichert sind.

Eine Erweiterung der Betriebshaftpflichtversicherung ist die so genannte Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung. Diese Versicherung bietet insbesondere Herstellern und Zwischenproduzenten von Produkten einen ausreichenden Versicherungsschutz bei reinen Vermögensschäden, die beispielsweise bei der Weiterbearbeitung oder der Verbindung von Produkten entstehen können.

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Unternehmer wichtig, da die Unternehmer mit ihrem kompletten Vermögen haften, sobald ein Schaden durch sie selbst oder durch ihre Mitarbeiter verursacht wurde.