Immer dann, wenn Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern aufgrund eines bestehenden Vertragsverhältnisses bei bestimmten Anlässen (bei Invalidität, Tod oder Erreichen einer Altersgrenze) eine Versorgungsleistung zusagen, besteht eine betriebliche Altersvorsorge (bAV). Die betriebliche Altersvorsorge ist bestandteil der zweiten Säule im deutschen Alterssicherungssystem.
Finanziert werden kann die betriebliche Altersvorsorge vom Arbeitgeber und/oder vom Arbeitnehmer selbst. In diesem Zusammenhang spricht man dann von arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanzierten Versorgungen. Die in der Praxis häufig vorkommende Finanzierungsform ist die Mischform.
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf einen Teil seines Gehaltes zu verzichten und kann dafür eine Versorgungszusage vom Arbeitgeber verlangen. Dieser Vorgang wird als Entgeltumwandlung bezeichnet.
Übersicht der Formen und Durchführungswege zur bAV:
Bei der Auswahl des Durchführungsweges spielen neben dem jeweiligen Verwaltungsaufwand insbesondere steuerliche Aspekte eine ganz besondere Rolle.