Abschlussgebühr
Die Abschlussgebühr für einen Bausparvertrag liegt zwischen 1 bis 1,6% der Bausparsumme und ist in erster Linie abhängig vom Bauspartarif. Die Abschlussgebühr wird einbehalten und mit den ersten Sparraten verrechnet oder vom Bausparer separat gezahlt. Wenn Bausparer auf das Bauspardarlehen verzichten, wird die Abschlussgebühr häufig auch erstattet.
Bauspardarlehen
Sobald der Bausparvertrag in der Zuteilung ist, hat der Bausparer einen Anspruch auf das Bauspardarlehen. Das Bauspardarlehen ist die Differenz vom angesparten Bausparguthaben und der Bausparsumme. Bauspardarlehen dürfen nur für so genannte wohnwirtschaftliche Zwecke, wie beispielsweise den Kauf einer Immobilie oder für Modernisierungsmaßnahmen, eingesetzt werden.
Bausparsumme
Als Bausparsumme wird der Betrag bezeichnet, über den der Bausparvertrag abgeschlossen wird. Die Bausparsumme ist Bestandteil des Bausparvertrages und wird ausgezahlt, wenn der Bausparvertrag zuteilungsreif ist.
Bausparzwischenfinanzierung
Soll der Bausparvertrag in Anspruch genommen werden, obwohl er noch nicht in der Zuteilung ist, muss er zwischenfinanziert werden.
Bewertungszahl
Die Bewertungszahl gibt an, wann ein Bausparvertrag in die Zuteilung kommt und somit der Anspruch auf das Bauspardarlehen besteht. Die Höhe der Bewertungszahl ist insbesondere abhängig von der Sparrate und der Sparzeit. Allgemein gilt, je höher die Bewertungszahl, desto schneller kommt der Bausparvertrag in die Zuteilung. Bewertungszahlen werden von den Bausparkassen mehrfach jährlich an so genannten Stichtagen ermittelt.
Darlehensgebühr
Die Darlehensgebühr wird auf das Bauspardarlehen berechnet und dem Darlehen zugeschlagen.
Guthabenzins
Der Guthabenzins ist der Zinssatz, den der Bausparer während seiner Sparphase erhält. Je nach Bauspartarif kann der Guthabenzins variieren.
Mindestsparguthaben
Als Mindestbausparguthaben wird das Guthaben bezeichnet, welches der Bausparer mindestens ansparen muss, damit sein Bausparvertrag in die Zuteilung kommt und ein Anspruch auf das Bauspardarlehen besteht. Je nach Bauspartarif muss der Bausparer häufig 40 bis 50% der Bausparsumme ansparen.
Teilbausparsumme
Von einer Teilbausparsumme wird gesprochen, wenn die Zuteilung des kompletten Bausparvertrags noch nicht möglich ist und daher nur eine Teilsumme zugeteilt wird.
Tilgungsbetrag
Die Tilgung erfolgt, sobald der Bausparvertrag angespart und in der Zuteilung ist. Der Tilgungsbetrag ist die Rate (Zins- und Tilgungsleistung), die man für die Rückzahlung des Bauspardarlehens aufbringen muss. Staatliche Förderung: Das Bausparen wird nach dem fünften Vermögensbildungsgesetz durch die Arbeitnehmersparzulage und nach dem Wohnungsbauprämiengesetz durch die Wohnungsbauprämie gefördert.
Zuteilung
Als Zuteilung wird der Zeitpunkt bezeichnet, wenn der Bausparer sein Ziel erreicht hat und die Bausparkasse ihm das Bauspardarlehen in Aussicht stellt.