Der Bund fördert mit verschiedenen Programmen das selbstgenutzte Eigenheim. Von folgenden finanziellen Hilfen kann derzeit ausgegangen werden:
• Kredite der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
Auch die Bundesländer haben Finanzierungsprogramme um den Wohnungsbau zu fördern. Jedoch sind die Programme nicht einheitlich, da jedes Bundesland selbst bestimmen kann, welche finanzielle Hilfen den Bauherren bzw. Erwerbern von Wohneigentum zur Verfügung gestellt werden sollen.
Die einzelnen Bundesländer legen dabei jedes Jahr aufs Neue Fördertöpfe, mit finanzieller Unterstützung des Bundes, auf. Der Bund legt mit seinem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) lediglich die Rahmenbedingungen fest. Wie hoch die Förderung im Einzelnen ausfallen soll, ist Aufgabe der Länder. Aufgrund einer Vielzahl von sachlichen und persönlichen Voraussetzungen muss jedoch erwähnt werden, dass nur wenige Antragsteller in den Genuss dieser Fördermittel kommen. Einen besonderen Vorzug bei der Gewährung der Fördergelder erhalten in der Regel kinderreiche Familien und Schwerbehinderte.
Obwohl die einzelnen Bundesländer in Ihren Entscheidungen vorwiegend frei sind, gibt es einige Grundsätze, die für nahezu jedes Bundesland gelten. Zu diesen Grundsätzen zählen beispielsweise: