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Wohnungsbauförderung

Wohnungsbauförderung des Bundes

Der Bund fördert mit verschiedenen Programmen das selbstgenutzte Eigenheim. Von folgenden finanziellen Hilfen kann derzeit ausgegangen werden:

Kredite der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage vom Finanzamt
Lastenzuschuss als Wohngeld für Haus- und Wohnungseigentümer vom Wohnungsamt

Wohnungsbauförderung der Länder

Auch die Bundesländer haben Finanzierungsprogramme um den Wohnungsbau zu fördern. Jedoch sind die Programme nicht einheitlich, da jedes Bundesland selbst bestimmen kann, welche finanzielle Hilfen den Bauherren bzw. Erwerbern von Wohneigentum zur Verfügung gestellt werden sollen.

Die einzelnen Bundesländer legen dabei jedes Jahr aufs Neue Fördertöpfe, mit finanzieller Unterstützung des Bundes, auf. Der Bund legt mit seinem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) lediglich die Rahmenbedingungen fest. Wie hoch die Förderung im Einzelnen ausfallen soll, ist Aufgabe der Länder. Aufgrund einer Vielzahl von sachlichen und persönlichen Voraussetzungen muss jedoch erwähnt werden, dass nur wenige Antragsteller in den Genuss dieser Fördermittel kommen. Einen besonderen Vorzug bei der Gewährung der Fördergelder erhalten in der Regel kinderreiche Familien und Schwerbehinderte.

Obwohl die einzelnen Bundesländer in Ihren Entscheidungen vorwiegend frei sind, gibt es einige Grundsätze, die für nahezu jedes Bundesland gelten. Zu diesen Grundsätzen zählen beispielsweise:

Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung gibt es grundsätzlich nicht.
Ein Neubauvorhaben wird in der Regel nur dann unterstützt, wenn der Antrag vor Baubeginn gestellt wurde bzw.
beim Kaufvorhaben der Kaufvertrag noch nicht unterschrieben ist.
Besonders hochwertige Neubauten werden in der Regel nicht gefördert. So gibt es beispielsweise je nach
Bundesland unterschiedliche Wohnflächengrenzen.
Weiter werden die Fördergelder nur genehmigt, sofern nach Abzug der monatlichen Belastung noch genug Geld für
den Lebensunterhalt zur Verfügung bleibt.