Die Kraftfahrzeugversicherung oder genauer gesagt die Kfz-Haftpflichtversicherung gehört in Deutschland, wie es der Name schon sagt, zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtversicherungen. Diese Versicherung bietet Unfallgeschädigten Dritten, durch einen beispielsweise im Straßenverkehr verursachten Unfall, finanziellen Schutz. Der Versicherungsnehmer bekommt als Nachweis von der Versicherung eine Bestätigung über den Versicherungsschutz. Ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung kann ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle nicht angemeldet werden.
Unter dem in der Praxis verwendeten Begriff “Autoversicherung“ versteht man Versicherungen rund um das Kraftfahrzeug bzw. dem PKW. Zu diesen Versicherungen gehören:
Zu Rubrik der Autoversicherungen zählt auch die Verkehrsrechtsschutzversicherung – diese hilft immer dann, wenn ein Rechtsstreit droht.
Ohne besondere Begründungen darf eine Versicherungsgesellschaft den Antrag auf Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung nicht ablehnen. Für die Versicherungssumme gibt es gesetzliche Mindestdeckungssummen, die für Personen- und Sachschäden eingehalten werden müssen.
Was die Kfz-Haftpflichtversicherung leistet:
Die Prämien zur Kfz-Haftpflichtversicherung richten sich nach in erster Linie nach der Typenklasse des Fahrzeugs und nach der Regionalklasse des Zulassungsortes. Zudem gibt es noch weitere Tarifmerkmale, wie beispielsweise das Alter des Fahrers, die Einfluss auf die Versicherungsprämie nehmen. Zudem bekommt der Versicherte einen so genannten Schadenfreiheitsrabatt, dessen Rabatthöhe davon abhängt, wie lange der Vertrag bereits schadenfrei läuft – die Versicherungsprämie reduziert sich dann um diesen Betrag.
Unterscheiden werden die Vollkasko- und die Teilkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung bietet beispielsweise Schutz in folgenden Fällen: Diebstahl des Autos, Kollision mit Haarwild, bei Glasbruch, bei Schäden durch Naturgewalten und bei Brandschäden, die durch einen Kurzschluss verursacht werden.
Die Vollkaskoversicherung bietet alle Leistungen der Teilkasko und zahlt darüber hinaus auch noch die Schäden, die man am eigenen Auto selbst verursacht hat und Schäden durch mutwillige Zerstörung.