Die Altersvorsorge dient dazu, ausreichend Vermögen anzusparen, um nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben finanziell abgesichert zu sein und den erzielten Lebensstandard ohne große Einschränkungen aufrecht zu erhalten.
Die Altersvorsorge besteht aus folgenden drei Schichten:
1. Gesetzliche Rente und Rürup-RenteZur gesetzlichen Vorsorge zählen auch die gesetzliche Rente, die Berufsständische Versorgung und die Beamtenversorgung. Zur betrieblichen Vorsorge gehört z.B. auch die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes.
Die gesetzliche Rentenversicherung basiert auf dem so genannten Umlageverfahren (die Rentenzahlungen werden durch Beitragseinnahmen finanziert) und tritt mit Beginn der Berufstätigkeit als Auszubildender, Arbeiter oder Angestellter ein.
Die Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) bietet die Möglichkeit, die Einschnitte bei der gesetzlichen Rente durch private Vorsorge zu kompensieren. Die Beiträge zur Rürup-Rente werden steuerlich begünstigt (Sonderausgabenabzug). Die Auszahlung des gesparten Kapitals erfolgt auf Rentenbasis, frühestens ab dem 62. Lebensjahr.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge unterstützt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der Vorsorge auf verschiedene Arten. Hierzu hat das Betriebsrentengesetz folgende fünf Durchführungswege verabschiedet: Pensionskasse, Direktzusage, Direktversicherung, Unterstützungskasse und Pensionsfonds
Diese Form der zusätzlichen privaten Altersvorsorge wird staatlich durch Zulagen und zusätzliche steuerliche Vergünstigung (Sonderausgabenabzug) gefördert. Das gesparte Kapital kann ab dem 62. Lebensjahr für eine lebenslange Rente, Teilauszahlungen oder selbstgenutztes Wohneigentum genutzt werden.
Die private Vorsorge ist freiwillig und soll das Langlebigkeitsrisiko zusätzlich abdecken. Zu den nicht staatlich geförderten Vorsorgemaßnahmen gehören beispielsweise die private Rentenversicherung, die Banksparpläne oder der Immobilienbesitz.
Nach der Ermittlung Ihrer individuellen Versorgungslücke sollten Sie diese durch entsprechende Altersvorsorgeverträge schließen.