×

Telefonische Beratung

Unfallversicherung

Zu unterscheiden sind die in Deutschland vorgeschriebene gesetzliche Unfallversicherung und die private Unfallversicherung.

Was ist eigentlich ein Unfall?

Ein Unfall liegt vor, wenn ein Versicherter durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Die gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet beispielsweise Versicherungsschutz bei Unfällen im Betrieb, auf dem Weg zum Betrieb, auf dem Heimweg, auf Heimfahrten an den Wochenenden bzw. auf Fahrten zum Betrieb zum Wochenbeginn oder auf dem Weg zur Berufsschule und auf dem Heimweg von der Berufsschule.

Versicherungspflicht besteht für alle Arbeitnehmer einschließlich Auszubildende unabhängig von der Höhe ihres Einkommens, für die meisten Unternehmer (Arbeitgeber), Arbeitslose, Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende, Kinder während des Besuchs von Kindergärten, Schüler und Studenten, Entwicklungshelfer, Gefangene und Rehabilitanden.

Die Leistungen der Unfallversicherung im Überblick:

Heilbehandlung
Übergangsgeld
Berufshilfe
Verletztenrente
Sterbegeld
Hinterbliebenenrenten

Von der gesetzlichen Unfallversicherung ausgeschlossen sind beispielsweise Gesundheitsschaden durch Umweltverschmutzung, Selbstverstümmelung, Innere Verletzungen, Vergiftungen, Unfälle infolge von Geistes- und Bewusstseinsstörungen (z.B. Trunkenheitsfahrt) oder Unfälle, die passieren, wenn der Versicherte eine Straftat begeht. Den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung trägt allein der Arbeitgeber.

Die Private Unfallversicherung

Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit, also ohne den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Deshalb ist eine private Unfallpolice grundsätzlich sinnvoll.

Der Zweck einer privaten Unfallversicherung besteht vor allem darin, die finanziellen Folgen einer Invalidität zu mildern! Die wesentlichen Bestandteile des Unfallversicherungsvertrages sind daher die Invaliditäts- und Todesfallleistung.

Die gesetzliche Unfallversicherung kann durch Zusatzversicherungen ergänzt werden. Zu diesen erweiterten Versicherungszusatzleistungen gehören beispielsweise das Tagegeld, das Krankenhaustagegeld, das Genesungsgeld, das Schmerzensgeld, die Bergungskosten oder die Kosten für kosmetische Operationen.

Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Viel häufiger als Unfälle verursachen jedoch Krankheiten eine Behinderung. Nur etwa jede zehnte Berufsunfähigkeit geht auf einen Unfall zurück. Ein gesetzlicher Schutz vor Berufsunfähigkeit besteht nicht für 1961 oder später Geborene. Viel wichtiger ist es deshalb, die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zu versichern, bei der Unfall und Krankheit als Ursache gleichermaßen abgedeckt sind. Lebenslange und laufende finanzielle Folgen nach einem Unfall könnten z.B. die Minderung des Arbeitseinkommens oder der Rentenansprüche sein. Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Grundsätzlich empfiehlt es sich bei Abschluss einer Unfallversicherung genau zu überlegen, wie hoch die Versicherungssumme bei Invalidität sein sollte, um ausreichend abgesichert zu sein.