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Wiederanlagezinssatz: Für den Wiederanlagezinssatz werden von vielen Kreditinstituten oftmals unterschiedliche Renditen zugrunde gelegt. Fragen Sie daher bei Ihrem Kreditgeber nach dem zugrunde gelegten Referenzzins und vergleichen Sie diesen mit dem Wiederanlagezinssatz, der lt. aktueller Rechtsprechung zugrunde gelegt werden soll.
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